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   OLG Jena, 12.10.2005 - 1 Ws 235/05   

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OLG Jena, 12.10.2005 - 1 Ws 235/05 (https://dejure.org/2005,46169)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.10.2005 - 1 Ws 235/05 (https://dejure.org/2005,46169)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. Oktober 2005 - 1 Ws 235/05 (https://dejure.org/2005,46169)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04

    Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1

    Auszug aus OLG Jena, 12.10.2005 - 1 Ws 235/05
    Hat die Generalstaatsanwaltschaft die ablehnende Beschwerdeentscheidung nicht auf die Versäumung der Beschwerdefrist gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft gestützt, sondern hat sachlich entschieden, so besteht für den Antragsteller kein Anlass, den Umstand der Einhaltung der Frist des § 172 Abs. 1 StPO in seinem Klageerzwingungsantrag besondere Aufmerksamkeit zu schenken (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2005, 176, 177; Senatsbeschlüsse vom 21.07.2005, 1 Ws 236/05 und 1 Ws 194/05).
  • OLG Brandenburg, 27.12.2005 - 1 Ws 194/05

    Pflichtverteidigung: Voraussetzungen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im

    Auszug aus OLG Jena, 12.10.2005 - 1 Ws 235/05
    Hat die Generalstaatsanwaltschaft die ablehnende Beschwerdeentscheidung nicht auf die Versäumung der Beschwerdefrist gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft gestützt, sondern hat sachlich entschieden, so besteht für den Antragsteller kein Anlass, den Umstand der Einhaltung der Frist des § 172 Abs. 1 StPO in seinem Klageerzwingungsantrag besondere Aufmerksamkeit zu schenken (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2005, 176, 177; Senatsbeschlüsse vom 21.07.2005, 1 Ws 236/05 und 1 Ws 194/05).
  • KG, 10.11.2015 - 3 Ws 509/15

    Klageerzwingungsverfahren: Verpflichtung zur Darlegung der Einhaltung der

    Der Umstand, dass die Generalstaatsanwaltschaft die Beschwerde allein aus Sachgründen zurückgewiesen hat, ist jedenfalls nicht geeignet, um daraus im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren auf die Einhaltung der Beschwerdefrist zu schließen (ebenso OLG Naumburg, Beschluss vom 14. April 2000 - 1 Ws (Zs) 40/00 -, juris Rn. 9; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20. Februar 1980 - 1 Ws 429/79 -, juris Rn. 7; a. A. OLG Jena, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 1 Ws 235/05 -, juris Rn. 8; OLG Frankfurt a. M., NStZ-RR 2006, 311, 313, wonach allerdings Darlegungen zur Frist generell entbehrlich sein sollen).

    Auch zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2005 (NStZ-RR 2005, 176 f.), auf die sich das OLG Jena (Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 1 Ws 235/05 -, juris Rn. 8) für seine gegenteilige Ansicht beruft, ergibt sich kein Widerspruch.

  • OLG Brandenburg, 17.03.2008 - 1 Ws 125/07

    Sorgfaltspflichten bei der Jagdausübung und Strafbarkeit eines fehlgehenden

    In Bezug auf letzteres ist aber zu berücksichtigen, dass sich der Beschwerdebescheid hierzu nicht verhält, was darauf hindeuten könnte, die Frist sei tatsächlich eingehalten worden - vgl. BVerfG NStZ-RR 2005, 176; OLG Jena, Beschluss vom 12. Oktober 2005 - 1 Ws 235/05 - ; Senatsbeschluss vom 9. Mai 2007 - 1 Ws 49/07 - ; so verhält es sich tatsächlich auch, weil dem Einstellungsbescheid keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt worden war, § 172 Abs. 1 S. 3 StPO.
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